Pressemitteilung
Pressemitteilung zum Verfahren gegen unseren Vorstandsvorsitzenden Tom Keiling.
Gegen unseren Vorsitzenden Tom Keiling wurde durch Mitglieder und Unterstützer der AfD Strafanzeige erstattet, weil er sie angeblich mit Hilfe seines Kfz auf dem Parkplatz eines Supermarktes in Dresden bei Ausübung ihres Wahlkampfes genötigt und mit den Worten “Nazi”, “Nazischwein” und “Faschist” beleidigt haben soll.
Nachdem nun viel Zeit vergangen ist, fand heute, am 10.02.2021, um 13 Uhr die Verhandlung am Amtsgericht Dresden statt.
Die Darstellung unseres Vorsitzenden sieht wie folgt aus:
“Ich wollte am besagten Tag einkaufen gehen und befuhr den Parkplatz des Einkaufszentrums Dresden-Weißig. An einem Imbissstand musste ich abbiegen, um in die nächste Parkreihe zu gelangen.
Ich konnte jedoch nicht sehen, dass sich unmittelbar dahinter auf einem Querstreifen vor einem Feuerwehrhydranten ein Infostand der AfD befand.
Aufgrund meiner geringen Geschwindigkeit und hohen Aufmerksamkeit konnte ich gerade noch eine Notbremsung durchführen, um einen Zusammenstoß mit einer für mich noch nicht als AfD-Anhänger erkennbaren Person zu vermeiden. Als ich dann mein Auto geparkt hatte, wurde ich sofort von mehreren Angehörigen des Standes bedrängt mit der Aussage, ob ich wüsste, dass man das als versuchten Totschlag werten könnte.
Die Beteiligten müssen mich erkannt haben und sich außerdem auch durch meinen mit einer provokanten Äußerung ihrer Partei gegenüber gezierten Pullover angegriffen gefühlt haben, es gab dann eine rege Diskussion und sie rückten mir ziemlich auf die Pelle.
Angenervt von der Situation sah ich von meinem Vorhaben einkaufen zu gehen ab und suchte nur den Geldautomaten auf. Als ich zurückkehren wollte wurde mir von den AfD-Angehörigen der Weg zu meinem Auto versperrt, mit der Aussage, dass ich sie beleidigt hätte und sie nun die Polizei rufen würden.
Ich entgegnete, dass sie mein Kennzeichen hätten und dies meinetwegen versuchen sollten und versuchte weiterhin zu meinem Auto zu kommen. Als ich einstieg und wegfahren wollte stellten die AfD-Anhänger sich direkt vor mein Auto und wollten mich am Losfahren hindern. Mein Glück war, dass das neben mir parkende Auto losfahren wollte, und so losfuhr, dass die Herrschaften (u.A. Herr Merkel, AfD) zur Seite gehen mussten, wonach mir der andere Autofahrer den Vorrang liess.
Der direkte Weg für mich nach Hause war nicht möglich, da ich bemerkte, dass mich ein schwarzes Auto verfolgte, welches ich erst nach vielen Umwegen abschütteln konnte. Viele der Gesichter an dem Stand waren mir von anderen Demonstrationen und Pegida-Kundgebungen bekannt, weshalb ich davon ausgehe, dass die Personen auch mich erkannt haben.”
Während der Verhandlung waren Gäste zugegen, die augenscheinlich der AfD angehörten, unter anderem Frau Karin Wilke. Während der Vernehmung der Zeugen versuchte Frau Wilke immer wieder, einen Zeugen zu beeinflussen und ihm vorzusprechen was er zu sagen hatte. Der Richter ermahnte sie zweimal, dies zu unterlassen und drohte mit dem Ausschluss der Gäste.
Also die Verhandlungen läuft im Amtsgericht #Dresden und wird immer wieder von Gespräche der AfD Angehörigen (Zuschauer) mit Zeugen gestört der Richter ermahnte bereits die Gäste
— ZIVD e.V. (@ZIVD_eV) February 10, 2021
Keiner der Zeugen konnte glaubwürdig berichten, dass Herr Keiling die AfD-Angehörigen genötigt hatte.
Vielmehr wurde immer deutlicher, dass unser Vorstandsmitglied bedrängt und genötigt worden war.
Es konnte nicht zweifelsfrei geklärt werden ob Herr Tom Keiling das Wort ”Nazischwein“ verwendet hat, da er sich daran nicht erinnerte und die Zeugenaussagen dazu widersprüchlich waren oder sich auf Hörensagen bezogen.
Wobei im Bezug auf einen AfD-Angehörigen nicht das Wort “Nazi” die Beleidigung ist, sondern das Wort Schwein, das diesem Tatvorwurf eher gerecht wird.
Deshalb wurde die Anklage auf Nötigung fallengelassen und gegen eine Spende von 250 Euro an den Verein RAA Sachsen (Rechtsberatung von Opfern Rechter Gewalt), welchen sich unser Vorstand ausgesucht hatte, wird das Verfahren wegen Beleidigung eingestellt.
Wir sehen das als einen klaren Erfolg.
Herr Keiling ist sich bewusst, dass wenn er das Wort “Schwein” verwendet haben sollte, dies keine einem anderen Menschen angemessene Äußerung war.
Im Anschluss der Verhandlung äußerten die Mitglieder der AfD ihr Unverständnis für die Entscheidung des Gerichts und auch darüber wohin das Geld geht.
Das Verfahren gegen den Vorsitzenden des @ZIVD_eV Tom Keiling wurde eingestellt. 250 € gehen an den @RAASachsen. Keine Nötigung gegenüber der AfD, keine Verurteilung . Guter Tag.
— Jürgen Kasek (@JKasek) February 10, 2021
Und dank der AfD Anzeige Geld für die Opferhilfe
Wir danken Herrn Kasek für die herausragende rechtliche Verteidigung unseres Vorstandsmitglieds, sowie allen Ehrenamtlichen und Spender*innen, die Herrn Keiling die sowohl moralische als auch finanzielle für die Verteidigung notwendige Unterstützung zur Verfügung gestellt haben.
One thought on “Pressemitteilung”
Gut, dass das Verfahren so ausging. Es gibt also noch Gerechtigkeit. AfD kann nur provozieren, Sachlichkeit ist nur selten bei ihnen zu erleben.