Das neue Bürgergeld
Was ändert sich ab 1. Januar 2023 für Menschen, die Anspruch auf Sozialleistungen in Deutschland haben?
Die neuen Bürgergeld-Sätze und besondere Bedarfsregelungen im Detail
Alle notwendigen Informationen zur Bedarfsberechnung
Was ändert sich im Detail?
Alle notwendigen Informationen in einer Broschüre über das neue SGB II findest du hier:
Wird mein ALG 2 (Hartz IV) automatisch in Bürgergeld umgewandelt oder muss ich einen neuen Antrag stellen?
Wer im ALG-2-Bezug ist, benötigt keinen neuen Antrag.
Zum 1. Januar 2023 wurde das Arbeitslosengeld II (ALG 2), besser bekannt als Hartz IV, vom neuen Bürgergeld abgelöst.
Neben dem neuen Namen und den erhöhten Regelsatzbeträgen gibt es noch einige weitere Änderungen und Neuerungen, die wir hier zusammentragen und wenn nötig erläutern wollen.
Wenn du Fragen zu Leistungen, die dir zustehen, Anträgen und sonstigen sozialen Angelegenheiten, wie Wohnungssuche, Asylrecht, Kindergeld, Krankenversicherung, Pflegegeld, Ersatzpflege, etc. hast, kannst du dich gerne jederzeit an unser ZIVD-Team für soziale Beratung und Betreuung wenden.
Rechner für Bürgergeld und Onlineantrag
Bürgergeld kurz erklärt
Bürgergeld ist KEIN bedingungsloses Grundeinkommen, sondern ein Grundeinkommen zur Grundsicherung für erwerbsfähige Menschen. Eingeführt wurde es zum 1. Januar 2023.
Diese soziale Hilfe des Staates ersetzt das Arbeitslosengeld II/ALG 2 (Hartz IV) und ist unter anderem an die Bedingung geknüpft, dass die Person, die es beantragt, bedürftig ist.
Anspruchs-Voraussetzungen sind grundsätzlich Bedürftigkeit, Erwerbsfähigkeit, Erreichbarkeit für das örtliche Jobcenter. Oft wird es im Anschluss an Arbeitslosengeld I gezahlt, wenn noch keine neue Arbeitsstelle gefunden wurde.
Ein eigenes Konto ist nicht zwingend notwendig, es geht auch auf ein anderes Konto oder per Scheck zur Barauszahlung z.B. bei der Postbank.
Anspruch berechnen
Um zu prüfen, ob und wie viel Anspruch du auf Bürgergeld hast, kannst du einen der Rechner im Internet nutzen.
Hier ist einer davon: Bürgergeldrechner
Einige Neuerungen treten erst ab 1. Juli 2023 in Kraft
Siehe auch SGB II (Bürgergeld-Gesetz)
Im Vergleich zum ALG 2 haben sich die Regelsätze pro Person erhöht.
Alleinstehende erhalten 502 Euro, also 53 Euro mehr als bei ALG 2.
Wichtiger Hinweis!
Ein neuer Antrag für das Bürgergeld muss nicht gestellt werden, wenn du schon im ALG-2-Bezug bist.
Dein Hartz IV wird automatisch auf Bürgergeld umgestellt, aber bitte überprüfe, ob der Zahlungsbetrag korrekt ist. Regelsätze siehe unten.
Die Regelsätze 2023 im Überblick
502 Euro – für eine alleinstehende Person
451 Euro – für eheliche oder nichteheliche Partner einer Lebensgemeinschaft (Bedarfsgemeinschaft)
420 Euro – für Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren
348 Euro – für Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren
318 Euro – für Kinder bis einschließlich 5 Jahren
Auszahlungstermine
Auszahlungstermin ist wie beim ALG 2 der letzte Werktag eines Monats.
Hier findest du die Auszahlungstermine für das Jahr 2023 im Überblick.
Über alle Neuerungen und aktuellen Änderungen informiert übersichtlich und verständlich der „Verein für soziales Leben e.V.“ auf buerger-geld.org. Weitere Informationen, Formulare und Online-Anträge findest du hier.